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ENTSORGUNG VON ELEKTRO- UND ELEKTROALTGERÄTEN

Ihr Beitrag zum Umweltschutz - Elektroaltgeräte auf keinen Fall im Hausmüll entsorgen!

Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten – haben die Besitzer von Altgeräten die Pflicht, Elektro- bzw. Elektronikaltgeräte einer vom Hausmüll getrennten Entsorgung zuzuführen. Hierfür befindet sich das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne als eindeutige Kennzeichnung auf den Elektro- bzw. Elektronikgeräten. Es besagt, dass das gekennzeichnete Gerät am Ende seiner Lebensdauer für die fachgerechte, umwelt- und ressourcenschonende Entsorgung über spezielle Sammel- und Rückgabesysteme gesammelt werden muss. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen bei Handel und Kommunen zur Verfügung. Die Adressen erhältst du von deiner Stadt- bzw. Kommunalverwaltung.

Sofern dein altes Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält, bist du persönlich für deren vorheriges, unwiderrufliches Löschen verantwortlich.

Bevor du das Altgerät zurückgibst, musst du entsprechend der gesetzlichen Vorschriften Batterien oder Akkus, die nicht fest umschlossen sind, entnehmen. Diese bedürfen einer getrennten Entsorgung. Beachte hierzu bitte unsere untenstehenden Informationen zum Batteriegesetz (BattG).

Bitte vermeide die Entstehung von Abfällen aus elektrischen oder elektronischen Geräten soweit wie möglich, z.B. indem du Produkte mit längerer Lebensdauer bevorzugst oder Elektro-Altgeräte einer Wiederverwendung zuführst, anstatt diese zu entsorgen.

Online findest du weitere Informationen zum Elektrogesetz. Die jährlichen Berichte des Bundesumweltministeriums geben ausführliche Informationen zu den Sammel- und Verwertungsquoten in Deutschland.

INFORMATIONEN ZUM BATTERIEGESETZ

Altbatterien und –akkumulatoren dürfen am Ende Ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie beinhalten möglicherweise Schadstoffe, die sowohl der menschlichen Gesundheit als auch unserer Umwelt schaden können. Sofern gebrauchte Batterien oder Akkumulatoren mehr als 0,0005 Masseprozent an Quecksilber (Hg), mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium (Cd) oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei (Pb) enthalten, findest du das jeweilige chemische Zeichen unterhalb der durchgestrichenen Mülltonne. Zudem erhalten Batterien wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel,die wiederverwertet werden.

Du als Verbraucher bist zur unentgeltlichen Rückgabe an eine geeignete Sammelstelle im Handel oder in deiner Kommune gesetzlich verpflichtet. Adressen geeigneter Sammelstellen in deiner Nähe erhältst du bei deiner Stadt- oder Kommunalverwaltung. Bitte beachte beim Versand von Lithium-Batterien und –Akkus die besonderen Vorschriften für den Gefahrguttransport. Gesetzlich verboten ist der Versand von beschädigten Batterien und Akkus.

Bitte vermeide die Entstehung von Abfällen aus alten Batterien soweit wie möglich, indem du bspw. Batterien mit längerer Lebensdauer oder aufladbare Batterien den Vorzug gibst. Bitte vermeide die Vermüllung unserer gemeinsamen Umwelt mit Batterien oder batteriehaltigen Elektro- und Elektronikgeräten. Prüfe bitte Möglichkeiten, gebrauchte Batterien oder Akkus anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, z.B. durch Rekonditionierung oder Instandsetzung.

Online findest du weitere Informationen zum Batteriegesetz.

HINWEISE ZUR BATTERIEENTSORGUNG

Du kannst Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, entweder auf eigene Kosten an uns zurücksenden oder unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Alternativ kannst du die Batterien wie o. g. an den örtlichen Sammelstellen abgeben.

Informationen zu den enthaltenen Kosten gemäß Artikel 56 Absatz 4 EU-Batterieverordnung (Verordnung 2023/1542) finden Sie bei der Initiative „Batterie-Zurück“.

Bitte beachte die vorstehenden Hinweise.
durchgestrichener Mülleimer Batteriegesetz Wiederverwendung Batterien